Werbung schalten!

Wie viele andere Online-Medien auch, könnten auch wir unsere Website mit Google-Ads ausstatten, sodass vom eigentlich liebevoll gestalteten Design nicht mehr viel übrig bleibt. Jedoch sind wir der Meinung, dass solch eine Form der Online-Werbung einfach nur nervt. Wir wollen daher einen eigenen Weg gehen. Denn Zeitungen und Magazine finanzieren sich seit ihrem Bestehen zu einem Großteil aus der Anzeigenschaltung. Schalte Werbung mit STROBO!

Wir veröffentlichen unsere Werbung selbst und haben dafür mehrere Flächen eingerichtet, auf denen ihr zu unterschiedlichen Konditionen vier Wochen lang Anzeigen schalten könnt. Damit umgehen wir Google und kontrollieren selbst, wie viel Platz wir Werbung geben wollen.

Weitere Informationen zu unseren Flächen und den zugehörigen Konditionen erhaltet ihr im PDF-Dokument.

Gerne schnüren wir mit euch ein attraktives Werbepaket zu fairen Konditionen. Wir freuen uns über jede Anfrage. Vielen Dank im Voraus!

Ansprechpartner:in:
Max Ortmann
Telefon: 0157 38817169
Mail: max.ortmann@strobo.ruhr

Unsere AGB’s

1.„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichungen einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einem digitalen Magazin zum Zwecke der Verbreitung. Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen in Rechnung übernommen.
2. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, können als solche von STROBO mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht werden.
3. STROBO behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, des Motivs, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen. Dazu zählen auch Anfragen, die im Gegensatz zur Ausrichtung und den Inhalt von STROBO stehen.
4. Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier digitaler Anzeigen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Dateien fordert STROBO unverzüglich Ersatz an. Bei Fehler infolge undeutlicher Dateien, übernimmt das digitale Magazin keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
5. STROBO ist während der Anzeigenschaltung nicht für das Tracking der Werbeanzeigen verantwortlich.
6. Eine Anzeigenschaltung erfolgt für vier Wochen ab dem vereinbarten Starttermin sowohl bei Aufruf der Seite über Standard-Webbrowser als auch über Mobile-Browser. Je nach Endgerät werden die Anzeigen unterschiedlich wiedergegeben.
7. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Anzeigen der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für STROBO sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
8. Storno von Anzeigenschaltungen nur schriftlich. Bei Storno bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Schaltungszeitraum erstattet STROBO 75% des vereinbarten Anzeigenpreises dem Auftraggeber. Bei Storno bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Schaltungszeitraum erstattet STROBO 50% des vereinbarten Anzeigenpreises dem Auftraggeber. Bei Storno bei weniger als einer Woche vor dem vereinbarten Schaltungszeitraum und innerhalb des Schaltungszeitraums erstattet STROBO 0% des vereinbarten Anzeigenpreises dem Auftraggeber.